Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
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12.03.2013, 08:51
Beitrag: #15
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Zitat:ja natürlich ist das uralt, dass die Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe zu erfassen ist. Zum Vergleich: Im Forum "StBdirekt" tauchte das Thema erstmals anlässlich der neuen Verfügung auf. Auch in Seminaren wurde nie darauf verwiesen. Ich kann mich an keinen Fall erinnern, bei dem dies schon einmal zum Problem erklärt wurde. Und das bestätigen auch Erfahrungen in anderen Bundesländern: Ein Kollege aus Sachsen-Anhalt, der die Rückbeziehung bis vor kurzem nicht anwendete, erfuhr nur davon, weil in einem Fall seiner zahlreichen Mandanten das Finanzamt bzgl. VZ 2011 gezielt angeschrieben hat. Weder für andere VZ, noch bei anderen Mandanten spielte das bei ihm eine Rolle. Vielleicht sollte man hier eine Umfrage bzgl. der Frage einstellen, wie hoch die Quote der EÜR`s ist, bei denen das bisher beachtet wurde. Ich schätze mal eher < 50% ? Zitat: Was aber wahrscheinlich wenige von uns (und zum Glück auch keiner von den Betriebsprüfern) richtig machen Zum einen ist das für die Mitarbeiter organisatorisch und buchungstechnisch eine echte Herausforderung und dem Mandanten schon gar nicht vermittelbar. Zum anderen sind heute schon z.B. aufgrund der wachsenden Komplexität der USt die Buchführungen so zeitlich "aufgebläht", dass die Gewinnspanne teilweise gegen 0,- EUR geht. Viele Mandanten sind sicher nicht bereit, für den Zusatzaufwand (z.B. OP-Erfassung bei EÜR) auch noch zu zahlen. Zitat:Ehrlich gesagt: ich wäre für Abschaffung des Paragraphen 11 Abs. 1 Satz 2 EStG. Ich auch. |
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