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Tatsächliche Durchführung weicht von Vertrag ab
12.03.2013, 09:05
Beitrag: #3
RE: Tatsächliche Durchführung weicht von Vertrag ab
Der GbR-Vertrag besagt, dass die GmbHs keinen Gewinnanteil erhalten. D.h. der gesamte Gewinn/Verlust der GbR ist der natürlichen Person zuzuordnen. Die GmbHs selbst haben eine Mini-Bilanz weil sie nur noch Vermögensverwaltend den Anteil an der GbR halten, der gesamte laufende Betrieb sollte eigentlich der GbR zugeordnet werden und der hier entstehende Gesamtverlust wirkt sich dann in voller Höhe bei der ESt des Mandanten aus...
Die Zuordnung in drei Buchhaltungen diente vorallem dazu, die Rentabilität der drei Standorte auszuloten. Das kommt davon, wenn man keine Kostenrechnung kennt!

Ist bisschen kompliziert der Sachverhalt, ich hoffe jetzt ist es klarer geworden? Danke, dass ihr Euch überhaupt damit beschäftigt...
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RE: Tatsächliche Durchführung weicht von Vertrag ab - lieschenmueller - 12.03.2013 09:05

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