Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
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20.03.2013, 15:02
Beitrag: #49
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(15.03.2013 18:25)tosch schrieb:(15.03.2013 15:18)Jive schrieb: räum ich nämlich am 10. mein Konto alle geht die Lastschrift vom Fa am 11 ins Leere....Vielleicht gilt die Nicht-Zahlung dann ja trotzdem als geleistet ... Warum? Es heißt doch, dass eine genügende Deckung des Bankkontos Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist. OFD Rheinland v. 29.06.2009 - S 2142 - 2009/0003 - St 142 Zitat:Vor diesem Hintergrund bittet die OFD die Rechtsauffassung zu vertreten, dass eine Umsatzsteuervorauszahlung im Falle einer erteilten Lastschrifteinzugsermächtigung bei fristgerechter Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit als abgeflossen i. S. d. § 11 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 EStG anzusehen ist, soweit das betroffene Konto im Fälligkeitszeitpunkt eine hinreichende Deckung aufweist. Eine tatsächlich spätere Inanspruchnahme durch das Finanzamt ist ebenso unbeachtlich wie die Möglichkeit des Steuerpflichtigen, den Lastschrifteinzug im Anschluss an die Abbuchung zu widerrufen. Ciao Dragon |
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