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Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
22.03.2013, 09:30
Beitrag: #9
RE: AW: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(21.03.2013 21:37)Stadtkatze schrieb:  ....Wenn das FA geschätzt hat, dann ist es auch von einer Pflichtveranlagung ausgegangen. Ansonste wäre kein Bescheid ergangen, der auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen beruht...

Dein Wort in Gottes Ohren, doch mit fehlt der Glaube.
Im Vorjahr reine Antragsveranlagung - im Folgejahr Mahnung und ggfs. auch Schätzung kommt doch leider laufend vor.
frankts

frankts

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RE: AW: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung - frankts - 22.03.2013 09:30

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