Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
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23.03.2013, 15:36
Beitrag: #20
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Bei Beteiligungseinnahmen schreibe ich nur "von Amts wegen einzutragen" und schließe den Steuerfall für mich vorerst ab.
Ich finde es aber sehr schlimm, wenn nicht mal die Anlage N Seite 1 vollständig und richtig ausgefüllt werden kann. Dann ist es noch schlimmer, wenn das Einspruchsverfahren zu dieser Angelegenheit nächstes Jahr um diese Zeit noch immer nicht erledigt ist. Viele Arbeitnehmer (Freizügigkeitsgesetz) sind nächstes Jahr gar nicht mehr so einfach für mich auffindbar. Die Leiharbeitsfirmen schicken sie quer durch ganz Deutschland und manchmal auch in Firmen in der Heimat oder ganz woanders hin. Im Großen und Ganzen bekommen diese Leiharbeiter (Lagerarbeiter) nur unter 8,50 €/Std. bzw. sogar unter 8,00 €/Std. (laut vorgelegter Monats-Lohnabrechnung - keine Polemik!) und warten berechtigterweise dringend auf die Erstattung vom Finanzamt. Zum Geldverdienen sind sie doch hierher gekommen und nicht um sich mit fremdsprachigen Behörden und Gesetzen herum zu plagen. Es geht einzig und allein um den Unterhalt der Familien. |
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