Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
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24.03.2013, 13:54
Beitrag: #23
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AW: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Zur Klarstellung: Das Zwangsmittelverfahren dient der Durchsetzung nicht erfüllter Mitwirkungspflichten! Es ist keinesfalls ein Lückenfüller.
Jeder Steuerpflichtige hat es selbst in der Hand damit ggf. in Berührung zu kommen oder nicht... Im vorliegenden Fall - einfach die geforderten Erklärungen und Unterlagen abgeben, und das Verfahren ist beendet. Gleiches gilt natürlich, wenn die Zwangsgelder gezahlt werden. Dann gibt es aber wahrscheinlich ein neues Verfahren... Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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