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Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
24.03.2013, 16:34 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2013 16:35 von Brande.)
Beitrag: #26
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Wenn die Berater gleich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen zu langer Bearbeitung drohen würden....

Beispiel:

Auf Grund einer Erhöhung des Grades der Behinderung wird die Eintragung im Mantelbogen korrigiert. Der Nachweis wird kopiert, aber leider versehentlich und unbemerkt zusammen mit dem Original in der Handakte des Steuerpflichtigen abgelegt.

Die EStE wird im FA bearbeitet. Es wird KEIN Behindertenfreibetrag berücksichtigt und unter Erläuterungen erklärt, dass kein Nachweis vorlag.

Am Tag des Eingangs des Steuerbescheides wird das Versehen vom Berater bemerkt und der Nachweis so schnell wie möglich an das FA weitergeleitet.

Nach fast 4 Monaten ist noch immer kein geänderter Steuerbescheid da.

Man beachte:
Es geht hier nicht um ein aufwendig zu prüfendes Einspruchsverfahren sondern um einen lapidaren Antrag auf schlichte Änderung.
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RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung - Brande - 24.03.2013 16:34

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