Italienische USt
|
15.11.2007, 15:35
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Italienische USt
Hallo Ihr Lieben.
Gibt es hier einen USt-Crack? Ich habe eine Leistung in Italien. D.h. nicht steuerbar in D. Aber in Italien. Dort wäre Analog zu § 13b wahrscheinlich auch der Empfänger der Leistung der Steuerschuldner!? Muß man da dann nicht analgo zu 13b die Steuerschuldnerschaft des Empfängers auf der Rechnung ausweisen? Und wenn ja, welcher Paragraf ist das wohl im italienischen USt-Recht?! Jemand ne Ahnung? Oder wie würdet ihr den Fall handhaben? Einfach nur Nettorechnung ausstellen? Ohne Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Empfängers? Oder Hinweis der Steuerschuldnerschaft aber ohne §§ Angabe? Oder weiß jemand die Fundstelle aus der EU-Richtlinie für §13b? |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Italienische USt - lieschenmueller - 15.11.2007 15:35
RE: Italienische USt - Clematis - 15.11.2007, 16:43
RE: Italienische USt - Lemgun - 16.11.2007, 00:11
RE: Italienische USt - lieschenmueller - 21.11.2007, 15:58
RE: Italienische USt - Lemgun - 21.11.2007, 23:04
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste