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GmbH & Co. - Entnahme vom Gewinn
27.03.2013, 15:25
Beitrag: #12
RE: GmbH & Co. - Entnahme vom Gewinn
Jetzt nur nochmal zu Sicherheit...

Dadurch dass der Kommanditist deutlich mehr entommen hat, ist das Kapital nun auf der Aktivseite (Die Entnahmen übersteigen auch seine Hafteinlage).

Ist der Auswies unter dem Punkt "D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen Kommanditisten" richtig?
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RE: GmbH & Co. - Entnahme vom Gewinn - Cloud - 27.03.2013 15:25

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