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Erbauseinandersetzung
27.03.2013, 19:00 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2013 19:13 von Jive.)
Beitrag: #3
RE: Erbauseinandersetzung
C bekommt bei der Auseinandersetzung einfach weniger als Ihm zusteht und jetzt soll die Mutter das ausgleichen....

KAnn sie machen, muss sie aber nicht. Daher schließe ich mich eher tosch an, dass das eine normale Schenkung von M an C ist.

gibts denn keine Schulden die noch hin und herverteilt werden können?

Im Übrigen kann man solche Probleme im vorfeld vermeiden, indem man vor dem Ableben die Immobilien an die Kinder Verkauft.

Den Kaufpreis kann man über die Bank finanzieren und man hebt das Abschreibungsvolumen, Wenn die 10 Jahre um sind, ist der Verkauf steuerfrei, die Schuldzinsen sind abzugsfähig und das Geld kann man prima verteilen :-)

Ich konnte so eine ähnliche verunglückte erbfolge so "heilen", dass die Kinder das Erbe ausgeschlagen haben und Ihren Pflichtteil eingefordert haben. Anschließend hat die Mutter die Immobilien an die Kinder Verkauft und den Pflichtteil mit dem Verkaufserlös ausbezahlt.



lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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Erbauseinandersetzung - fliederus2 - 27.03.2013, 14:40
RE: Erbauseinandersetzung - tosch - 27.03.2013, 15:26
RE: Erbauseinandersetzung - Jive - 27.03.2013 19:00

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