Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
|
28.03.2013, 08:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2013 08:43 von blind****.)
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
Folgender Fall:
Mandant war bis 2010 AN. Ab 2005 betreibt er auf einer Scheune eine Photovoltaikanlage (AK ca. 65 TEUR, Gewinn lt. EÜR durchschn. 2 TEUR/ Jahr inkl. Zinsen, ab 2014 ohne Zinsen ca. 3 TEUR). In dieser aktiven Zeit als AN musste er keine KV+PV auf den Photovoltaik-Gewinn zahlen, seine Kasse hat auch nicht nachgefragt. In 12/2010 geht sein AG in Insolvenz und der Mandant wird entlassen. Er erhält noch 1 Jahr Arbeitslosengeld bis Ende 2011. Auch in dieser Zeit interessiert sich keine Kasse für den Gewinn aus der Anlage. Von 01/2012 bis 11/2012 ist der Mandant ohne Einkommen (Arbl.geld-Anspruch erschöpft), er muss aber seine KV+PV als freiwilliges Mitglied nun selbst zahlen. Photovoltaik wird wieder nicht mit berücksichtigt. Ab 12/2012 ist er Rentner. Plötzlich kommt ein Fragebogen zum Einkommen. Er soll Rente und auch Gewinn aus Photovoltaik eintragen. Die Kasse (Barmer) verbeitragt nun auch den Gewinn. Begründung: Es gäbe angeblich eine Freigrenze von 130,- EUR/ Monat, da er aber drüber liegt, müsse er zahlen. Meine Fragen dazu: 1) Müssen Rentner, die im Berufsleben zu 100% AN waren, auf Nebeneinkünfte KV+PV zahlen ? Falls ja, auf alle Nebeneinkünfte, d.h. auch auf V+V, KapV, selbst. Tätigkeit ? Auf welcher Rechtsgrundlage ? 2) Wie ergibt sich der von der Barmer genannte Freibetrag i.H.v. 130,- EUR/ Monat ? 3) Die Ehefrau des Mandanten ist Hausfrau ohne Bezüge (erst ab 2018 Rentnerin) + familienversichert beim Mann. Es gibt doch sicher einen Freibetrag, bis zu dessen Höhe man Einkünfte erzielen kann, ohne das man aus der Familienversicherung raus fällt. Wie hoch ist der ? Der Mann möchte die Anlage zum Buchwert auf die Frau übertragen. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste