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Widerspruch Gutschrift / Ankaufsvertrag
04.04.2013, 22:53
Beitrag: #6
RE: Widerspruch Gutschrift / Ankaufsvertrag
Zitat:Das wesentliche steht doch da: Gesamtpreis: 2.000
Stell Dir vor, der Käufer wäre Privatmann. Dann würde sich die Frage einer UST-Nachberechnung gar nicht stellen. Warum soll etwas anderes gelten, nur weil er Unternehmer ist?
Beide haben einen Vertrag geschlossen, an den sie sich halten müssen. Pacta sunt servanda, sagt der Lateiner. Geschlossene Verträge gelten.

Die Frage ist doch, warum überhaupt ohne USt?! Nur weil man in dem Ankaufsvertrag keine Umsatzsteuer ausweist, bedeutet dies nicht gleich, dass der Verkauf auch so erfolgen kann, wenn das UStG eindeutig sagt steuerpflichtig? Dann würde ja jeder solche Verträge machen. Letzlich ist das ganze falsch abgelaufen. Das AH dürfte nicht einmal die Differenzbesteuerung beim Verkauf des Fahrzeug anwenden. Im Vertrag wurde m.M. nur eins eindeutig festgehalten, dass der Nettowert 2.000,00 Euro beträgt. Daher der Gedanke mit der Nachberechnung der USt....

Wäre der Käufer Privatmann gewesen, hätte der Unternehmer selbst abgerechnet und nicht der Verkäufer mit einer GS.

Zitat:Aber es steht doch was zur USt: "MWSt nicht ausweisbar"
Was soll man denn noch hinschreiben? Das ist ein Kaufvertrag, keine literarische Abhandlung

Naja vlt der § wo drin steht, warum keine USt ausweisbar ist vlt? Steuerfrei kann Sie ja nicht sein.

Grüße
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RE: Widerspruch Gutschrift / Ankaufsvertrag - Cloud - 04.04.2013 22:53

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