GrESt - Rechtsstreit über Rückabwicklung anhängig
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24.11.2007, 08:21
Beitrag: #2
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RE: GrESt - Rechtsstreit über Rückabwicklung anhängig
Hallo,
nach meiner Meinung trifft § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG zu. Somit ist die Festsetzung zunächst rechtskräftig erfolgt und die Steuer wird fällig. Bleibt lediglich unter Hinweis auf die Rückabwicklung die Möglichkeit der Stundung, da der Steuerbescheid aufgehoben werden dürfte, soweit es nicht zu einer anderen gerichtlichen Einigung als der Rückabwicklung/Aufhebung kommen sollte. Im Zweifel soll das FA doch eine Grundschuld auf das Objekt eintragen lassen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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GrESt - Rechtsstreit über Rückabwicklung anhängig - jurico - 24.11.2007, 00:23
RE: GrESt - Rechtsstreit über Rückabwicklung anhängig - zaunkönig - 24.11.2007 08:21
RE: GrESt - Rechtsstreit über Rückabwicklung anhängig - jurico - 12.12.2007, 18:13
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RE: GrESt - Rechtsstreit über Rückabwicklung anhängig - jurico - 14.12.2007, 00:18
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RE: GrESt - Rechtsstreit über Rückabwicklung anhängig - jurico - 15.12.2007, 17:10
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