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Haushaltshilfe Krankenkasse
08.04.2013, 14:25
Beitrag: #6
RE: Haushaltshilfe Krankenkasse
(08.04.2013 12:00)Opa schrieb:  Dann ggf. sonst. EK, die dann wohl durch die Härtefallregelung sowieso "unter den Tisch fallen" dürften.

Zitat aus Steuerrat24:

Anlage SO

Unter "Leistungen", Zeile 7-9 ist jedes Tun, Unterlassen und Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird.

Steuerlich werden die Einkünfte hier erfasst, wenn sie zu keiner anderen Einkunftsart gehören. Hierzu gehören beispielsweise

- Einnahmen aus gelegentlicher Vermittlung und Vermietung beweglicher Gegenstände.

- Mitnahmevergütung von Arbeitskollegen für die Mitnahme im Pkw zur Arbeit.

- Entgelt für die Vermietung eines Wohnmobils an wechselnde Mieter, sofern eine Überschusserzielungsabsicht gegeben ist.

- Entgelt für die Vercharterung einer Segelyacht.

- Entgelt für die Vermietung von Containern.

- Entgelt für die Pflege einer nicht verwandten Person.

- Entgelt für gelegentliche Auftritte eines Amateurmusikers.
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RE: Haushaltshilfe Krankenkasse - Opa - 08.04.2013, 10:56
RE: Haushaltshilfe Krankenkasse - Opa - 08.04.2013, 12:00
RE: Haushaltshilfe Krankenkasse - Brande - 08.04.2013 14:25

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