Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
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08.04.2013, 14:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.04.2013 14:46 von Brande.)
Beitrag: #44
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RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
(03.04.2013 15:05)Pandora2 schrieb: Ich hab doch recht viele Mandanten, die noch nie eine EStE gemacht hatten. Naja, und bei einigen war es eben leider auch eine Antragsveranlagung. Bei meinen Fällen handelte es sich in den vergangenen Wochen meistens um (Witwen- und EM-)Rentner, die gerade Schätzungsbescheide für 2009 und 2010 aus Mecklenburger FÄ erhalten haben. Bei dem Beratungsgespräch stellt sich dann heraus, dass die Steuererklärungen voriger VZ vielmals Erstattungen ergeben hätten. Soweit zurück wie es noch möglich ist nehme ich dann die Arbeit auf: - Pflichtveranlagung 7 Jahre - Antragsveranlagung 4 Jahre Seid Ihr der gleichen Auffassung? |
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