Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
08.04.2013, 14:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.04.2013 14:46 von Brande.)
Beitrag: #44
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
(03.04.2013 15:05)Pandora2 schrieb:  Ich hab doch recht viele Mandanten, die noch nie eine EStE gemacht hatten. Naja, und bei einigen war es eben leider auch eine Antragsveranlagung. Rolleyes

Bei meinen Fällen handelte es sich in den vergangenen Wochen meistens um (Witwen- und EM-)Rentner, die gerade Schätzungsbescheide für 2009 und 2010 aus Mecklenburger FÄ erhalten haben.

Bei dem Beratungsgespräch stellt sich dann heraus, dass die Steuererklärungen voriger VZ vielmals Erstattungen ergeben hätten.

Soweit zurück wie es noch möglich ist nehme ich dann die Arbeit auf:
- Pflichtveranlagung 7 Jahre
- Antragsveranlagung 4 Jahre

Seid Ihr der gleichen Auffassung?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung - al*pe - 23.02.2012, 18:21
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung - Brande - 08.04.2013 14:46

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation