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Wo sind nochmal die Umwandlungsexperten?
03.12.2007, 22:22
Beitrag: #3
RE: Wo sind nochmal die Umwandlungsexperten?
Danke schon mal towel day

towel day schrieb:Gesellschafterdarlehen mit Rangr�cktritt?
Genau... Der Gesellschafter hat alle Verbindlichkeiten gezahlt und damit jetzt mehrer Millionen von den Gesellschaften zu bekommen... Fragt bloss nicht weiter....

towel day schrieb:Edit: Und jetzt noch zum eigentlichen Thema: Wenn die �bertragende GmbH keine stillen Reserven hat, die sie in der �bertragungsbilanz aufdecken k�nnte, dann gehen die Verlustvortr�ge dieser Gesellschaft gem. � 4 Abs. 2 S. 2 i.V. � 12 Abs. 3 UmwStG unter. So gesehen klappt das nicht, mit dem "Zusammenschmei�en".

Naja, aufdecken muss man ja nichts (im Gegenteil, zwingend Buchwert)

towel day schrieb:Weiter mu� die aufnehmende GmbH ja wg. der Verschmelzung neue Anteile an den Gesellschafter ausgeben und dazu das Stammkapital erh�hen. Das klappt nicht, wenn sie negatives Verm�gen �bernimmt.

Ja, irgendwo da liegt das Problem. Aber so ganz fehlt mir grad der volle Durchstieg... Das Stammkapital k�nnte ich doch trotzdem erh�hen? Hab eben nachher noch mehr nicht gedeckter Fehlbetrag...

Aber was ist ne GmbH mit so nem hohen n.g.F. wert? Gar nix? Ein Euro? Dann w�ren beide Firmen gleichwertig? Dann w�rde bei der Verschmelzung bei der �bernehmenden GmbH 50% der Anteile auf einen neuen Gesellschafter �bergehen? Und dann h�tte ich ein � 8 (4) KStG Problem?! (Das ich nicht durch die Sanierungsklausel beheben kann - leider).

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RE: Wo sind nochmal die Umwandlungsexperten? - lieschenmueller - 03.12.2007 22:22

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