Sozialversicherungspflicht "Arbeitnehmerüberlassung"
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30.04.2013, 11:38
Beitrag: #2
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RE: Sozialversicherungspflicht "Arbeitnehmerüberlassung"
(30.04.2013 10:48)Cloud schrieb: Nach einigen Jahren kommt die Sozialversicherungsprüfung. Die stellt dann fest, dass zwischen dem Trainer und der Firma kein Beschäftigungsverhältnis vorlag. Folglich soll nun der Verein die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.Mal wieder ein Sachverhalt zum raten. Wer ist die Firma? Womöglich der Trainer selber? Wie hat der von der Firma sonst sein Geld bekommen, wenn er nicht dort beschäftigt war? ![]() Die Regelung von "etc." kann alles oder nichts sein. Ich würde hier erst mal prüfen, ob zwischen Verein und Trainer ein Anstellungsverhältnis bestanden hat oder ob der Trainer nicht doch selbständig für den Verein tätig war. Und warum die "Firma" Rechnungen für seine Tätigkeit gestellt hat. Und dann ggf. Übungsleiterpauschale, den einkalkulierten Fahrtkostenersatz und "etc." abziehen. |
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