Sozialversicherungspflicht "Arbeitnehmerüberlassung"
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30.04.2013, 14:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2013 14:12 von Cloud.)
Beitrag: #6
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RE: Sozialversicherungspflicht "Arbeitnehmerüberlassung"
Zitat:Noch mal die Frage, welche Rechtsbeziehungen der Zahlung des Vereins an das EU zu Grunde lagen. Warum zahlt der Verein an X, wenn Y die Leistung erbringt? Zitat:Zusätzlich hat der Verein mit dem Trainer einen Übungsleitervertrag abgeschlossen, in dem die Trainingszeiten, etc. geregelt sind. Warum man das gemacht hat, weiß keiner so genau. Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder ähnliches gibt es nicht. Man hat halt einfach mal gemacht. Dem Verein war es einfach egal, wem Sie das Geld zahlen...Aus der Rechnung war ersichtlich, dass die Leistung von Y abgerechnet worden ist. Somit ist man davon ausgegangen, dass dies von Y und X gewollt war. Man hatte das dann auch mit Y abgesprochen (nur mündlich). Zitat:Also Schenkung der Leistung des Trainers an den Inhaber des EU??? So könnte man es sagen. Er war unentgeltlich für den Inhaber des EU tätig. Zitat:Natürlich kann er davon ausgehen, wenn er das EU mit der Trainingsarbeit beauftragt hat. Hat er das denn? Eine Auftragsbestätigung oder ähnliches gibt es nicht (siehe oben). Es wurde einfach mal bezahlt und hat die Art der Abrechnung für in Ordnung befunden. Die Frage ist auch, was man dem Sozialversicherungsprüfer erzählen will. Und wer letzendlich die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat. Vielen Dank phönix für die Hilfe |
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Sozialversicherungspflicht "Arbeitnehmerüberlassung" - Cloud - 30.04.2013, 10:48
RE: Sozialversicherungspflicht "Arbeitnehmerüberlassung" - tosch - 30.04.2013, 11:38
RE: Sozialversicherungspflicht "Arbeitnehmerüberlassung" - phönix - 30.04.2013, 12:05
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