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geldwerter Vorteil
15.05.2013, 08:27
Beitrag: #2
geldwerter Vorteil
Wenn es ein Versehen der Buchhaltung war, dann würde ich hier stornieren und dort neu einbuchen. Oder wurde von der ArbG GmbH LSt darauf abgeführt und mit angemeldet?

Ansonsten müsste man ja noch einen fremdüblichen Aufwendungsersatz zwischen den GmbH verbuchen um nicht in vGA/VE zwischen Schwester-GmbH zu laufen. Es kommt darauf an, ob wirklich die GmbH leisten wollte, in der er AN-GF war.

Da es hier höchstwahrscheinlich keine Vereinbarung schriftlich vorab gab, würde ich die Stornovariante vorziehen.
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geldwerter Vorteil - phönix - 15.05.2013, 00:01
geldwerter Vorteil - showbee - 15.05.2013 08:27
RE: geldwerter Vorteil - phönix - 15.05.2013, 09:39
RE: geldwerter Vorteil - showbee - 15.05.2013, 10:20

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