Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
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17.05.2013, 08:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2013 08:27 von blind****.)
Beitrag: #44
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RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen
@showbee
Zitat:...Wenn Zins Nebenleistung wäre, wäre er per se steuerpflichtig und man müsste nicht optieren, gel?... Zunächt mal würde ich den Dozenten, der u.a. mehrere Fachbücher zum Thema USt im NWB-Verlag verfasst hat, als sehr glaubwürdig einstufen. Er hält seit Jahren Vorträge bei den StBV und ist nach eigenen Aussagen auch in der StB-Ausbildung tätig. Einer Aussage eines erfahrenen Leiters der BP-Abteilung in einem größeren FA muss man vielleicht nicht unbedingt misstrauen oder ? Er hat sich gestern den konkreten Vertrag und auch die Mietkaufabrechnung angeschaut. Die Aussage "unechter Mietkauf" kam sofort, ohne zu Zögern. Das Recht zur Option bzgl. USt-Pflicht der Zinsen sah er ebenfalls als gegeben an. Er sprach dann davon, dass aus Sicht als Nebenleistung "Darlehensgewährung" die Vorsteuer analog der Lieferung sofort abziehbar sei. Nochmal: Man könnte Zweifel bekommen, so wie Du sie äußerst. Mich wundert auch, warum sich Abschn. 3.5 des UStAE absolut nicht zu solchen Fällen äußert. Auch mir zur Verfügung stehende Kommentare sage dazu nichts aus. Wie soll ich aber die Vorgehensweise vieler großer Mietkaufanbieter und Aussagen von USt-Experten einstufen ? Liegen die alle falsch ? |
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