Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
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17.05.2013, 10:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2013 10:39 von blind****.)
Beitrag: #11
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RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
@frankts
Danke für den Hinweis ! Den hast Du sicher aus StBdirekt oder ? Zitat:...Es gibt in den Bundesländern interne Anweisungen zur AO Warum wird das nicht offen angesprochen ? Möchte man die StB ins Messer laufen lassen ? Warum widersprechen bisherige Auskünfte von FÄ dieser Anweisung ? Die haben doch generell kein Problem mit Papier. Und produzieren fleißig trotz elektronischen Datenbeständen neues ![]() Wenn ich mich recht entsinne, sollte die angesprochene Härtefallregelung VZ 2011 doch eigentlich nur für unberatene Stpfl. gelten. Oder ? Ab wann soll denn "durchgegriffen" werden ? |
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