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Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
17.05.2013, 11:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2013 11:03 von frankts.)
Beitrag: #12
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(17.05.2013 10:39)blindworm schrieb:  @frankts

Danke für den Hinweis ! Den hast Du sicher aus StBdirekt oder ?

Zitat:...Es gibt in den Bundesländern interne Anweisungen zur AO

Warum wird das nicht offen angesprochen ? Möchte man die StB ins Messer laufen lassen ?
Warum widersprechen bisherige Auskünfte von FÄ dieser Anweisung ?
Die haben doch generell kein Problem mit Papier. Und produzieren fleißig trotz elektronischen Datenbeständen neuesWink

Wenn ich mich recht entsinne, sollte die angesprochene Härtefallregelung VZ 2011 doch eigentlich nur für unberatene Stpfl. gelten. Oder ?
Ab wann soll denn "durchgegriffen" werden ?

Nein, StB-direkt hat es von mir. Ich wollte es hier veröffentlichen, habe mich aber mit "schlafwandlerischer" Sicherheit ins andere Forum bewegt.

Die Härtefallregelung kann weiter für nichtberatene Steuerpflichtige angewandt werden.
Ich denke diese internen Anweisungen sind im Finanzamt unbekannter, je weiter man unten nachfragt. Ich habe die Info vom HSL für Automation.
frankts

frankts

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RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen - frankts - 17.05.2013 11:01

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