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Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
24.05.2013, 09:37 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 09:38 von blind****.)
Beitrag: #17
RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
Eigentlich hatte ich gehofft, dass bei diesem speziellen und wichtigen Thema sich auch die Finanzverwaltung hier im Forum zu Wort meldet. Aber da herrscht merkwürdige Ruhe. Ist die Verfügung doch nur ein Einzelfall der OFD in Bayern und wird auch für den VZ 2012 nicht flächendeckend in allen BL angewendet ?


@jive

Zitat:...solange das FA mir nicht rechtzeitig die Möglichkeit einräumt auch elektronisch übermitteln zu können...

M.E. ist die elektronische Versendung doch inzwischen bis auf ganz wenige Ausnahmen möglich. Das zählt als Argument eigentlich nicht mehr.

Ich wundere mich nur, warum man zumindest in Bayern gegenüber StB so knallhart vorgehen will und es im Gegenzug nicht schafft, amtsintern alles vollelektronisch abzuwickeln. Man hat in Brandenburg den Eindruck, dass die FÄ sogar froh sind, wenn Papier kommt. Das spart bei denen Zeit, Toner und Papier.

Zitat:...Ich habe für 2012 jedenfalls schon mehrere Erklärungen in Papierform eingereicht welche anstandslos bearbeitet wurden....

Meine FÄ haben damit bisher auch kein Problem.
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RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen - blind**** - 24.05.2013 09:37

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