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Problem umsatzsteuerliche Organschaft
04.06.2013, 13:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.06.2013 13:48 von blind****.)
Beitrag: #19
RE: Problem umsatzsteuerliche Organschaft
@tolledeu

Zitat:...Du dem FA nachweisen dass dein Mandant steuerpflichtig vermieten will, nur dann gibt es VSt. Das dürfte schwer fallen, da nicht steuerbare Umsätze vorliegen....

Kannst Du das bitte näher erläutern. Es handelt sich um nicht steuerbare Innenumsätze. Für den Vorsteuerabzug maßgeblich sind die Ausgangsumsätze der GmbH oder nicht ?

Es gilt doch das von phönix erwähnte:

Zitat:...Wenn Besitzgesellschaft an Betriebsgesellschaft vermietet und hier eine Organschaft vorliegt, ist es ein nicht steuerbarer Innenumsatz. Umsatzsteuerunternehmer ist der Organträger und dem wird alles der abhängigen Betriebsgesellschaft zugerechnet. Der Mietvertrag ist also kein Umsatz/kein Entgelt und wegen nichtsteuerbarkeit kann hier auch nicht optiert werden bzw. die Vermietung kann nicht steuerfrei/steuerpflichtig werden. Ob (und wieviel) ein VoSt Abzug besteht, ergibt sich dann nach den Ausgangsumsätzen des Organträgers (freilich unter Zurechnung der Umsätze der OG)...

Oder nicht ?
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RE: Problem umsatzsteuerliche Organschaft - blind**** - 04.06.2013 13:47

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