Problem umsatzsteuerliche Organschaft
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04.06.2013, 17:46
Beitrag: #22
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RE: Problem umsatzsteuerliche Organschaft
(04.06.2013 16:49)blindworm schrieb: @stadtkatze Unternehmer ist nach § 2 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, 1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen so eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind; 2. wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Die Wirkungen der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Diese Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln. Zitat:Der Fall wird nun akut: Welches Datum stimmt denn jetzt, dass von ganz oben oder das hier... Du kannst sonst nur sagen es soll an die GmbH vermietet werden und nicht es wird vermietet wenn das Gebäude noch nicht fertig ist. Und bis dahin kann viel passieren. Und solange zwei Unternehmen existieren muss A glubhaft machen, dass er steuerpflichtige Umsätze erbringen wird die den VSt-Abzug aus der Bauphase nicht ausschließen. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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