Problem umsatzsteuerliche Organschaft
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08.06.2013, 20:17
Beitrag: #34
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RE: Problem umsatzsteuerliche Organschaft
Für die, die im Forum des StBV nicht mitlesen (können) mal auszugsweise 2 Meinungsäußerungen zum Thema:
Zitat:wir haben genau den selben Fall. Die umsatzsteuerliche Organschaft läuft bereits seit bestehen der Vermietungsabsicht. Dies hat das FA auch nach eingehender Prüfung und Erläuterung unsererseits so angenommen. In der Literatur war jedoch kein konkreter Hinweis zu finden. Zitat:beginnt die Organschaft mit dem ersten Spatenstich. Auf die Vermietung nach Fertigstellung käme es nur an, wenn zunächst unklar war ob und an wen vermietet werden soll. Bitte unbedingt klären, denn ggf. hat die GmbH zu Unrecht weiterhin Umsatzsteuer gemeldet und vor allen Dingen entrichtet. Jeder InsoVerwalter würde sich bemühen hier die Betriebsaufspaltung nebst Ust Organschaft frühestmöglich zu erklären. Das macht mich nun bzgl. des Aussage des FA, dass die Organschaft erst ab Mietvertrag beginnt, sehr nachdenklich. Ich würde denen schon gerne etwas entgegenhalten. Nur Literaturquellen dafür gibt es merkwürdigerweise nicht ![]() Welche Regelungen sind denn für eine unentdeckte umsatzsteuerliche Organschaft vorgesehen ? Die USt-VA 2013 wären zu korrigieren. Würde das FA eventuell die dann entstehenden USt-Forderungen mit den Rückzahlungen an die GmbH verrechnen ? Ich befürchte größere Liquiditätslücken. |
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