Problem umsatzsteuerliche Organschaft
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13.06.2013, 13:50
Beitrag: #38
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RE: Problem umsatzsteuerliche Organschaft
@meyer hat die Sache gut zusammengefasst auf den Punkt gebracht.
Absicht erklären und glaubhaft machen und die VSt als Einzelunternehmen geltend machen. Sollte es wieder erwarten zu einer anderen Vermietung etc. kommen, dann ab da eventuell 15a UStG. Aber nie und nimmer anders herum. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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