Erstattung Sonderausgaben
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14.06.2013, 12:56
Beitrag: #1
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Erstattung Sonderausgaben
Hallo, möchte mal folgenden Fall zur Disskusion stellen:
Papa ist Wittwer und privat krankenversichert. Tochter ist minderjährig (allg. bildende Schule) und auch privat krankenversichert. P ist Versicherungsnehmer und macht die KV Beiträge der T als Sonderausgaben geltend. Soweit so klar. Daneben erhält die T eine Halbwaisenrente von der DRV einschließlich eines Zuschusses zur KV. FA hat den Zuschuss von T bei P als Erstattung behandelt. Mein erster Gedanke: Hä??? Zweiter Gedanke: vielleicht doch nicht so abwägig, da man ja doch einen Zusammenhang zwischen Zuschuss zur KV und KV Beiträgen ziehen kann und muss. Aber der Zuschuss fließt P doch gar nicht zu. Zitat:Aus den EStR: Es können nur Aufwendungen abgezogen werden, die auf einer eigenen Verpflichtung des Stpfl. beruhen (BFH vom 8.3.1995) Korrespondierend würde ich argumentieren, dass nur Erstattungen hinzugerechnet werden können, die auf einem eigenen Anspruch des Stpfl. beruhen (?). |
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Erstattung Sonderausgaben - fliederus2 - 14.06.2013 12:56
RE: Erstattung Sonderausgaben - tosch - 14.06.2013, 13:44
RE: Erstattung Sonderausgaben - fliederus2 - 14.06.2013, 15:14
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