Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
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21.06.2013, 19:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.06.2013 19:30 von meyer.)
Beitrag: #30
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RE: Vorsteuerabzug des Miteigentümers einer WEG
(20.06.2013 19:01)Uwe schrieb: Es handelt sich nicht um eine teilweise Option, sondern für jedes Teileigentum kann einzeln optiert werden ... Es kann sogar für jede einzelne Leistung einzeln optiert werden, denn die WEG erbringt keine einheitliche Leistung, siehe A 4.13.1 Abs. 2 S. 4 UStAE i .V. m. § 9 Abs. 1 UStG und A 9.1 Abs. 1 S. 2 UStAE. Nachtrag: BFH IX R 119/83 sagt übrigens nicht, dass grundsätzlich ein Feststellungsverfahren durchzuführen sei, sondern dass ein solches nach Ermessen der Finanzbehörde durchgeführt werden könne, sprich ein solches möglich wäre, wenn das FA Wert darauf legt. Bei WEG's ist das in aller Regel nicht der Fall, ich kenne das da nur in Spezialfällen, bei denen es meist um Besonderheiten wie erhöhte Absetzungen oder ähnlichem ging und dann beschränkte sich die Feststellung auch nur auf genau diesen Sachverhalt. Im dem BFH-Fall wurde ja gerade verneint, dass in Fall ein Feststellungsverfahren zwingend durchgeführt werden müsse. |
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