Eigenverbrauch Gastronomie etc.
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23.06.2013, 18:15
Beitrag: #32
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RE: Eigenverbrauch Gastronomie etc.
(23.06.2013 12:15)Jive schrieb: Was mich aber mal interessieren würde.. ob es für die Aufteilung auf 1/4 für Getränke und 3/4 für essen im Rahmen der Nachkalkulation auch eine rechtliche grundlage gibt, oder ob das nur eine Schättzung des Prüfers ist ... Hab zwar schon lange keine Gasstätte mehr geprüft, kann mich aber nicht erinnern, dass es hier Vorgaben gibt! Wenn ich an meinen eigenen Wocheneinkauf denke, dann halte ich die Aufteilung aber nicht für ermessensfehlerhaft (insbesondere bei einem strenggläubigen Moslem, der keine teueren Sprituosen als Getränke einkauft ![]() In den (für den Prüfer verbindlichen) Vorbemerkungen zu den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben ist grundsätzlich nur vorgegeben, dass keine Zu- oder Abschläge aus privaten Gründen möglich sind. Eine Vorgabe über Warengruppe gibt es nicht. Von da her wäre bei einem Moslem, aber z.B. auch bei einem trockenen Alkoholiker eine Verteilung des Eigenverbrauchs ausschließlich auf nicht-alkolische Getränke möglich soweit die Höhe der Gesamtentnahmen (inkl. Essen) der Höhe der Pauschbeträge entspricht. taxpert, der hier zwar Alkohol aber kein Schweinefleisch bekommt Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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