Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
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27.06.2013, 18:41
Beitrag: #39
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RE: Elektronische Übermittlung v. Steuererklärungen
(27.06.2013 10:29)Sirius schrieb: Auch eine reine Papiererklärung kann mal ohne Unterschrift durchrutschen. (oder man lässt sie durchrutschen...) Aha, wie rufst du die denn auf? (27.06.2013 10:29)Sirius schrieb: Bei nicht authentifizierten gilt erst der Eingang des Ausdruckes. Und vorher sehe ich auch nix im System. Wenn der Berater mir am Telefon dann z.B. die Telenummer gibt kann ich die Daten auf jeden Fall schon aufrufen.Nix anderes als bei der authentifizierten Erklärung. Ohne Ausdruck rufst du keine Daten auf, denn da steht die Telenummer drauf. (27.06.2013 10:29)Sirius schrieb: Aber der Eingang zählt halt erst wenn der Ausdruck da ist. (Ich hoffe ja mal das auch die Kollegen sich daran halten)Welches Eingangsdatum für die Erklärung sollte den gespeichert werden? Es wird wohl niemand auf die Idee kommen, das Datum der Übermittlung herauszusuchen. (27.06.2013 10:29)Sirius schrieb: (aber ich als EDV-Ansprechpartner hab da leicht reden, Ich bekomme regelmäßig das kalte Grauen wenn ich von den "PC-Kentnissen" einiger Kollegen höre. vielleicht bekommt der Kollege das auch nicht hin, oder er weiss gar nicht das es das gibt)Welche PC-Kenntnisse sind erforderlich, um den Ausdruck einer authentifizierten Erklärung im Rechnenzentrum anzufordern? Ist mir da etwas entgangen? Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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