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Steuerhinterziehung auch ohne festgesetzte Steuer?
25.07.2013, 17:08
Beitrag: #3
AW: Steuerhinterziehung auch ohne festgesetzte Steuer?
Steuerstraf- und Steuerfestsetzungsverfahren sind doch zwei verschiedene Verfahren und nicht voneinander abhängig. So werden die Strafen ja auch ausgesprochen, wenn noch keine entsprechende Festsetzung erfolgt ist. Das erfolgte in den mir bekannten Fällen immer nach Abschluss des Strafverfahrens.
Und für das Strafmaß macht es sich bestimmt auch ganz gut, wenn der Stpfl. beantragt, den Bescheid zu ändern. Vielleicht stellt er ja den Antrag.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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AW: Steuerhinterziehung auch ohne festgesetzte Steuer? - Stadtkatze - 25.07.2013 17:08

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