Steuerhinterziehung auch ohne festgesetzte Steuer?
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26.07.2013, 17:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2013 18:08 von meyer.)
Beitrag: #5
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RE: Steuerhinterziehung auch ohne festgesetzte Steuer?
Ich habe zwar auch keine klare Antwort, aber ich frage mich, ob man jemand strafrechtlich zum Vorwurf machen kann, es habe das FA über steuerlich erhebliche Tatsächen im Unklaren gelassen und dadurch eine Steuerverkürzung bewirkt, wenn das FA gleichzeitig einräumen muss, es habe diese Tatsachen gekannt und könne daher den Bescheid nicht mehr ändern (auch da wäre ich ad hoc nicht zu 100% sicher, da es ja ein Schätzbescheid war, aber das nehme ich mal als gegeben hin).
Allerdings dürft ja allein in dem Umstand, dass keine Steuererklärung abgegeben und dadurch (mutmaßlich) eine verspätete Steuerfestsetzung bewirkt wurde, zumindest eine Hinterziehung auf Zeit nämlich bis zur Steuerfestsetzung für den festgesetzten Betrag gegeben sein. Da wäre also die Frage, in welcher Höhe ein Hinterziehungsvorwurf gemacht werden kann. |
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Steuerhinterziehung auch ohne festgesetzte Steuer? - taxpert - 25.07.2013, 15:22
RE: Steuerhinterziehung auch ohne festgesetzte Steuer? - Taxman - 25.07.2013, 16:33
AW: Steuerhinterziehung auch ohne festgesetzte Steuer? - Stadtkatze - 25.07.2013, 17:08
RE: Steuerhinterziehung auch ohne festgesetzte Steuer? - taxpert - 26.07.2013, 06:39
RE: Steuerhinterziehung auch ohne festgesetzte Steuer? - meyer - 26.07.2013 17:58
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