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Kommanditst als Arbeitnehmer
01.08.2013, 12:26
Beitrag: #5
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer
(01.08.2013 11:35)taxpert schrieb:  PC-Lexikon für das Lohnbüro 2013 verweist hierzu auf BFH vom 19.10.1970 (GrS 1/70).

Achso. Das kenne ich, das scheint eins von zweien zu sein, die es wenigstens annähernd zum Thema gibt, denn die werden überall angeführt. Es geht um Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung eines Kommanditisten, der sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer der Kommanditgesellschaft angesehen wird. Eigentlich verwunderlich, wieso man wegen sowas klagen muss. Es ist doch logisch - naja, vielleicht 1970 nicht.

Ich kann dem Urteil aber eben nicht entnehmen, das § 38 nicht angewendet werden kann. :-(

Fakt ist, dass wir in zwei solcher Fälle lohnversteuert haben und das Finanzamt sich auch nicht darüber gewundert hat. Es hat halt nur gefragt, warum da soviel Lohnsteuer ist, aber kein Lohn :-)

Argumentativ kann ich meiner ersten Variante besser folgen: Arbeitnehmer --> Arbeitslohn --> Lohnsteuer --> Umqualifizierung der Einkünfte im Festsetzungsverfahren.

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Kommanditst als Arbeitnehmer - ecro - 01.08.2013, 09:35
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer - ecro - 01.08.2013 12:26

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