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Kommanditst als Arbeitnehmer
01.08.2013, 16:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.08.2013 16:38 von Uwe.)
Beitrag: #6
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer
Hallo,

BFH-Urteil vom 24.1.1980 (IV R 156-157/78) BStBl. 1980 II S. 271

Erwirbt ein Arbeitnehmer einer KG einen Kommanditanteil an der KG und wird ihm eine Mitunternehmerstellung eingeräumt, so gehört die von dem Arbeitnehmer weiterhin bezogene Tätigkeitsvergütung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG. Etwas anderes kann nur gelten, wenn das Zusammentreffen von Mitunternehmerschaft und Arbeitsverhältnis nur zufällig (z. B. Erbfall), vorübergehend und kurzfristig ist.

BFH-Ur­teil v. 30.08.2007 - IV R 14/06
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung eines Mitunternehmers, der sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer angesehen wird, gehören - unabhängig davon, ob sie dem Mitunternehmer zufließen - zu den Vergütungen, die er von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezogen hat (Bestätigung der st. Rspr.).

Mit weiteren Nachweisen ...

Gruss
Uwe
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Kommanditst als Arbeitnehmer - ecro - 01.08.2013, 09:35
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer - Uwe - 01.08.2013 16:21

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