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Kommanditst als Arbeitnehmer
01.08.2013, 17:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.08.2013 17:40 von Uwe.)
Beitrag: #8
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer
Hallo,

§ 38 EStG
Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird ...

Wo liegen denn noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor?
Es liegen doch nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 vor ... (siehe Rechtsprechung), auch wenn zivilrechtlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Es gibt keinen Bezug zu § 38 m.E. ... wie Du bereits erkannt hast, fehlt dieser ... Cool

Gruss
Uwe
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Kommanditst als Arbeitnehmer - ecro - 01.08.2013, 09:35
RE: Kommanditst als Arbeitnehmer - Uwe - 01.08.2013 17:39

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