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Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
08.08.2013, 23:20
Beitrag: #13
AW: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
Der Steuerbescheid ist eine Urkunde. Allerdings ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung die Bekanntgabe. Erst mit Bekanntgabe wird das Stück Papier zum Bescheid. Deshalb ist eine Änderung des Datums m. E. nichts Dramatisches.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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AW: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide - Stadtkatze - 08.08.2013 23:20

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