Umfrage: Verliert man den Entlastungsbetrag in diesem Fall?
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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
10.12.2007, 22:37 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.12.2007 22:41 von Lemgun.)
Beitrag: #4
RE: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Zitat:Haushaltsgemeinschaften sind jedoch insbesondere gegeben bei:
• Eheähnlichen Gemeinschaften,
• eingetragenen Lebenspartnerschaften,
• Wohngemeinschaften unter gemeinsamer Wirtschaftsführung mit einer sonstigen
volljährigen Person (z.B. mit Studierenden, mit volljährigen Kindern, für die dem
Steuerpflichtigen weder Kindergeld noch ein Freibetrag für Kinder zusteht
, oder mit
anderen Verwandten),
• nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, bei denen keine Ehegattenbesteuerung in
Betracht kommt (z.B. bei deutschen Ehegatten von Angehörigen der NATO-Streitkräfte).

Dann kommt erst der von dir zitierte Text:

Zitat:Mit sonstigen volljährigen Personen besteht keine Haushaltsgemeinschaft, wenn sie sich
tatsächlich und finanziell nicht an der Haushaltsführung beteiligen.

Meines Erachtens kommt es nicht nur auf die finanzielle Fähigkeit zur Haushaltsbeteiligung an, sondern auch auf die tatsächliche Fähigkeit. Und die wird nur wie folgt gegeben:

Zitat:Die Fähigkeit, sich tatsächlich an der Haushaltsführung zu beteiligen, fehlt bei Personen, bei
denen mindestens ein Schweregrad der Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 SGB XI
(Pflegestufe I, II oder III) besteht oder die blind sind.

Ergo: Da er sich tatsächlich (also nicht finanziell, sondern durch Beiträge in Form von Tätigkeiten wie Waschen, Einkaufen, Putzen usw. die der Haushaltsgemeinschaft zugute kommen) beteiligen kann und nur bei Pflegebedürftigen oder Blinden diese Möglichkeit nicht besteht, ist m.E. der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende weg.

Edit: Und ich Depp klick auf "Nein" bei der Umfrage... Sorry, verklickt. Die Frage falsch gelesen...

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Lemgun - 10.12.2007 22:37

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