Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
09.08.2013, 10:50
Beitrag: #14
RE: AW: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
(08.08.2013 23:20)Stadtkatze schrieb:  Der Steuerbescheid ist eine Urkunde. Allerdings ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung die Bekanntgabe. Erst mit Bekanntgabe wird das Stück Papier zum Bescheid. Deshalb ist eine Änderung des Datums m. E. nichts Dramatisches.

Das würde ich zwar strafrechtlich nicht so sehen; denn die Bekanntgabe ist ein rein steuer- bzw. verwaltungsrechtliches Erfordernis, beeinflusst aber nicht die Natur einer Urkunde im strafrechtlichen Sinne.

Darauf kommt es hier aber letzten Endes nicht an. Ich hab die Lösung inzwischen gefunden (Blick ins Gesetz erleichtert wie immer die Rechtsfindung): Maßgebliches Tatmerkmal ist hier das subjektive Element "zur Täuschung im Rechtsverkehr" - und eine Täuschungsabsicht durch manuelle Ergänzung des Datums würde ich nun selbst einem Steuerbeamten nicht unterstellen, auch wenn ich solche Leute nicht mag. Also wäre die strafrechtliche Frage vom Tisch.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: AW: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide - Jim - 09.08.2013 10:50

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation