Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
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09.08.2013, 10:50
Beitrag: #14
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RE: AW: Manuell nachdatierte GewSt-Bescheide
(08.08.2013 23:20)Stadtkatze schrieb: Der Steuerbescheid ist eine Urkunde. Allerdings ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung die Bekanntgabe. Erst mit Bekanntgabe wird das Stück Papier zum Bescheid. Deshalb ist eine Änderung des Datums m. E. nichts Dramatisches. Das würde ich zwar strafrechtlich nicht so sehen; denn die Bekanntgabe ist ein rein steuer- bzw. verwaltungsrechtliches Erfordernis, beeinflusst aber nicht die Natur einer Urkunde im strafrechtlichen Sinne. Darauf kommt es hier aber letzten Endes nicht an. Ich hab die Lösung inzwischen gefunden (Blick ins Gesetz erleichtert wie immer die Rechtsfindung): Maßgebliches Tatmerkmal ist hier das subjektive Element "zur Täuschung im Rechtsverkehr" - und eine Täuschungsabsicht durch manuelle Ergänzung des Datums würde ich nun selbst einem Steuerbeamten nicht unterstellen, auch wenn ich solche Leute nicht mag. Also wäre die strafrechtliche Frage vom Tisch. |
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