Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
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26.08.2013, 14:24
Beitrag: #10
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RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
Zitat:Dazu gibt es sicherlich ein Skript, das er Dir zur Verfügung stellen kann Wahrscheinlich ist bei der ERGO das Papier knapp oder das Copyright mit drastischen Strafen versehen ![]() Zitat:Teil der Provision als Stornoreserve einbehalten. Problem dabei das Urteil des BFH vom 12.11.1997 XI R 30/97. Es gilt nur bei EÜR oder ? Zitat Haufe-Index 2216854: Zitat:Bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG ist eine Forderung aus dem Stornoreservekonto grundsätzlich zu aktivieren, auch wenn eine Auszahlung noch nicht verlangt werden kann. Dieses gilt insbesondere dann, wenn der Provisionsanspruch zwar rechtlich entstanden ist, vertragliche Vereinbarungen jedoch vorsehen, dass diese erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit ausgezahlt werden. |
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