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Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erklärung"
28.08.2013, 21:55
Beitrag: #57
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erkl...
(28.08.2013 20:44)showbee schrieb:  Also in eigener Sache immer Einzelantrag stellen oder vom Kollegen vertreten lassen.
Im genannten Fall muss der Berater das FA vorher wohl schon bis zur Weißglut geärgert haben.
Ich habe meine Steuererklärungen immer erst gegen Jahresende eingereicht, manchmal auch noch Fristverlängerung bis 28.02. beantragt und nie abgelehnt bekommen. Ohne dass ich irgendwann mal auf den Fristverlängerungs-Erlass hingewiesen hätte.
Wie man in den Wald hineinruft, ...

Das FA ist nicht verpflichtet, einem Steuerberater die Frist zu verlängern, aber idR dürfte das kein Thema sein.
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RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 19.08.2013, 09:03
RE: Anforderungen - Opa - 19.08.2013, 12:40
RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 26.08.2013, 17:13
RE: Anforderungen Finanzverw. - Opa - 28.08.2013, 19:02
RE: Anforderungen Finanzverw. Sachsen-Anhalt versus Wunsch-Traum "papierlose Erkl... - tosch - 28.08.2013 21:55
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