Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
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29.08.2013, 13:12
Beitrag: #15
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RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
Die Vertragsgestaltungen scheinen je nach Unternehmen voneinander abzuweichen. Ich kann mir vorstellen, dass bei Neuvertretern eine Auszahlung nach Variante 2 (also anteilig nach Laufzeit) erfolgt, bei Bestandsvertretern dann entsprechend Stornoreserven gebildet werden.
Wie ich es bei den bisherigen Abrechnungen gesehen habe, werden bei einem Storno allerdings auch Teile der Stornoreserve entnommen, deer Rest von den laufenden Bezügen zurückgefordert. Sofern der Vertreter bilanziert, wäre wirklich die einzig richtige Variante: Aktivierung der Forderung, Gleichzeitig Bildung einer Rückstellung. In meinem Merkblatt zur Prüfung bei Versicherungsvertretern hieß es, dass die Rückstellung in Höhe der zu erwartenden Stornoquote (Erfahrungswert) zulässig ist. Für die Verteilung der Einnahmen habe ich keine Rechtsgrundlage gefunden (und bisher in der Prüfung auch keine serviert bekommen) |
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