Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
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29.08.2013, 13:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.08.2013 13:59 von blind****.)
Beitrag: #18
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RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
@tosch
Liege ich grundsätzlich richtig mit meiner Auffassung ? Zitat:Und was soll da drunter fallen? Zitat FG Münster vom 21.11.2012: Zitat:...Der Senat hat aus den Jahresabschlüssen der Klägerin überschlägig diejenigen Aufwandspositionen herangezogen, die vermutlich den Vermittlungsleistungen zumindest teilweise zuordenbar sind (Löhne und Gehälter, Sofortabschreibung GWG, Raumkosten, Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten, verschiedene betriebliche Kosten). Werden diese für die drei Streitjahre in Relation zu den Umsatzerlösen gesetzt, ergibt sich ein Bruchteil von ungefähr 2/3 (66,6 %). Auf der Grundlage der vorstehenden Schilderung des Geschäftsführers der Klägerin kann angenommen werden, dass an den jeweiligen Bilanzstichtagen ca. 75 % der insgesamt für Vermittlungsleistungen angefallenen Aufwendungen auf erfolgreich vermittelte Verträge entfiel. Dies ergibt sich durch Ausscheidung der ca. 80 % vergeblichen Ansprachen im vom Geschäftsführer der Klägerin geschilderten ersten Schritt (100 % ./. (1/3 × 80 %) = rd. 75 %). Zusammengenommen sind den jeweiligen Provisionsbeträgen somit Aufwendungen in Höhe von bis zu ca. 50 % (66,6 % × 75 %) derselben möglicherweise zuordenbar. Da aber ein Teil der für den o.g. Prozentsatz von 66,6 % herangezogenen Aufwendungen der Klägerin für die allgemeine Verwaltung u.a. angefallen sein dürfte, erscheint es dem Senat sachgerecht, mittels eines weiteren Abschlags einen zu aktivierenden Anteil der jeweils stornobehafteten Beträge von 1/3 zugrunde legen. Wendet man diesen Bruchteil auf die in den Streitjahren jeweils stornobehafteten Beträge an, ergeben sich die o.g. als „unfertige Leistungen” zu aktivierenden Beträge... Super formuliert vom FG oder ? ![]() Ich freue mich schon auf das Gesicht des Mandanten, wenn er dies selbst berechnen soll. Wie man über ca. 600 Verträge im Jahr bei Anwendung der obigen Grundsätze der FG`s den Überblick behalten soll, ist mir auch schleierhaft. Auf die Mitarbeiter des Mandanten kommt viel Arbeit zu. |
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