Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
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29.08.2013, 17:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.08.2013 17:21 von blind****.)
Beitrag: #24
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RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
@tosch
Damit nichts durcheinander kommt: Das FG Münster vom 21.12.2011 (9 K 3802/08) befasste sich nur mit der Aktivierung unfertiger Arbeiten. Zitat:Entscheidungsstichwort (Thema) Die von Dir zitierte Aussage zu 1/3 usw. bezieht sich auf die Schätzung der Höhe der unfertigen Leistungen. Das Thema Rückstellung wird da nicht behandelt. Das Nieders. FG vom 21.11.2012 (2 K 38/12) befasst sich mit der Verteilung der vorschüssigen Provision: Zitat:Entscheidungsstichwort (Thema) Dort steht u.a.: Zitat:Die vom Kläger in der Anfangsbilanz gebildete und in der Schlussbilanz fortgeführte Rückstellung für Gewährleistung beziehungsweise „Vorschuss” in Höhe von 60.000 EUR ist nicht anzuerkennen. ..Die vom Kläger gebildete Rückstellung lässt sich auch nicht im Hinblick auf die gesonderte Regelung des Stornoreservekontos rechtfertigen.... Also in meinem Fall vorschüssiger Zahlung: 1) Verteilung aller geschätzt 600 Verträge pro Jahr über 5 Jahre (teilweise 3 Jahre)-> erheblicher Aufwand für den Mandanten, dass in der BF genau kenntlich zu machen 2) Schätzung der unfertigen Arbeiten durch den Mandanten für jeden einzelnen Vertrag (wie soll das gehen ?) 3) keine Rückstellung Zusatzproblem bei Buchungen: Provision in voller Höhe -> Bank an erhaltene Anzahlungen (Forderungen an AZ geht ja nicht !) 15% Stornoreserveabzug -> sonstiger VG an Bank ??? (Erlös geht wegen FG-Urteilen nicht !) Eigentlich ist das Ganze wegen dem Aufwand für den Mandanten kaum machbar. Daher lieber Ertragsbuchung am Anfang und Schluss oder ? |
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