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Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
30.08.2013, 16:41
Beitrag: #31
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
Die LBS machts da bei Bilanzieren schon angenehm .. da gibts nach meinem Kenntnisstand ein "Stornoreservekonto".

Über dieses darf der Mitarbeiter aber nicht verfügen. Ausgezahlt zur freien Verfügung wird nur der nicht stornobehaftete teil.

Im JA bucht man dann Forderung gegen Rückstellung und fertig.

Im übrigen orientiere ich mich dabei nicht an irgendwelchen FG Urteilen, sondern am HGB und den grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

bei einer 4 III - Rechnung wirds natürlich spannend....

Wenn Mandant das geld in die Verfügungsmacht bekommt liegt ein klarer Zufluss vor.

Rückstellungen gibts nicht.

Also : freiwillig bilanzieren ( bei Betriebsaufgabe triffts einen eh.. und dann kann man nicht mehr auf 3 Jahre verteilen ..)

Das ganze seh ich also ein bissl so ähnlich wie die steuerliche Behandlung der Ausgabe von Gutscheinen bei Einnahmeüberschussrechnern.

Das tritt nämlich nen erlös aus, weil die korrespondierende Verpflichtung nicht passiviert werden darf.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern - Jive - 30.08.2013 16:41

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