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Steuerberatergebühren und Pflichten des StB
05.09.2013, 06:01
Beitrag: #1
Question Steuerberatergebühren und Pflichten des StB
Vorab bitte ich um Entschuldigung, dass ich nicht versucht habe die Frage zu ergoogeln; so und jetzt die Frage.

Wenn der Steuerberater für seinen Mandanten Einspruch einlegt; ist das kostenpflichtig für den Mandanten?

Hintergrund der Frage:

Der Erlass eines Bescheides dauert von der Freigabe bis zur Postaufgabe nun mal zehn Tage. Wenn ein telefonischer Änderungsantrag nach der Hälfte der Rechtsbehelfsfrist eingeht ist es nahezu unmöglich, dass ein Änderungsbescheid noch vor Fälligkeit bzw. vor Ende der Rechtsbehelfsfrist eingeht.

Wir hatten jetzt mehrere (min. 2) Amtshaftungsfälle, in denen der Stpfl. einen Steuerberater hinzugezogen hat, da der versprochene Änderungsbescheid nicht vor Fälligkeit erging. Der Steuerberater legt Einspruch ein und beantragte AdV, vier Tage später erging der Bescheid, das Finanzamt teilt mit, dass der neue Bescheid zur Grundlage des Verfahrens wird, StB nimmt Einspruch zurück. Stpfl. teilt mit, dass er Amtshaftung geltend macht und bezieht sich auf das Urteil aus Bayern und da es nur um Kleinbeträge geht zahlt das Finanzamt.

Wie sieht es jetzt aus, wenn der Stpfl. sowieso steuerlich beraten ist? Fallen da auch extra Kosten für ihn an?

Fällt Euch eine Möglichkeit ein, wie man die Sache zum Vorteil aller Beteiligten eleganter lösen kann?

Eine Stundung von Amts wegen schiebt nur die Fälligkeit hinaus. AdV geht nur, wenn ich einen Einspruch, und wenn ich den schon hab, muss ich mir keine Sorgen mehr machen.

Damit der StB die Interessen der Mandanten wahren kann, bringt es ihm ja letztlich nichts, wenn er kurz beim Finanzamt anrufen und eine Fehlerberechtigung verlangt, denn die Chance, dass der Bescheid vor Ende der Einspruchsfrist ergeht ist 50:50.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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Steuerberatergebühren und Pflichten des StB - Meandor - 05.09.2013 06:01

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