Steuerberatergebühren und Pflichten des StB
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05.09.2013, 09:24
Beitrag: #3
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RE: Steuerberatergebühren und Pflichten des StB
Naja, Amtshaftung weil der Bescheid ja offensichtlich rechtswidrig war und das Amt aus internen Gründen die kostenfreie Änderung nicht mit der nötigen Sicherheit dem Stpfl ggü umsetzen konnte. Also war die Inanspruchnahme eines StB kausal, weil ein Einspruch (förmliches Rechtsbehelfsverfahren) mehr verlangt als der Antrag auf schlichte Änderung.
In der Tat sehe ich hier keinen Ausweg für die FinVerw, wenn sie ihr internen Abläufe so gestaltet, dass dem Stpfl die einfache Variante der Fehlerbeseitigung nicht für den gesamten Zeitraum bis formeller Bestandskraft mehr offen steht. Vor 10 Jahren hat unser "Vor-Ort-FA" dann bei offensichtlichen Fällen den EStB oft von Hand geändert und gegengezeichnet aufs Fax gelegt und die maschinelle Variante kam dann nicht als Bescheid sondern nur als Aktenausfertigung. |
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