Steuerberatergebühren und Pflichten des StB
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05.09.2013, 10:28
Beitrag: #5
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RE: Steuerberatergebühren und Pflichten des StB
Wie würde es denn haftungstechnisch aussehen, wenn das Finanzamt dem Stpfl./Berater schriftlich (!) mitteilt, dass die beantragte Änderung durchgeführt wird und die technische Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nimmt? Man könnte diesem Schreiben auch ein Ausdruck der Probeberechnung beilegen um den Umfang der Änderung zu dokumentieren.
Ich denke, dann wäre ein Einspruchsverfahren nicht mehr notwendig und es sähe haftungstechnisch anders aus. Lasse mich da aber gern eines Besseren belehren. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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