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Steuerberatergebühren und Pflichten des StB
06.09.2013, 05:44
Beitrag: #14
RE: Steuerberatergebühren und Pflichten des StB
Was wäre eine nachprüfbare Aussage?

Wenn Du den Änderungsantrag telefonisch stellt, bekommst Du als Antwort: "Ja, mach ich gleich." Du bekommst in der Regel aber nichts handfestes vor dem Änderungsbescheid.

Wenn Du den Änderungsantrag schriftlich oder elektronisch stellt, wird der Bescheid ebenfalls gleich geändert, ohne das eine Rückmeldung erfolgt.

Eine kurze und schnell Alternative wäre, bei jeder Änderung schreibt man/ich eine kurze Mail oder auch einen Brief: "Ihrem Änderungsantrag vom XX.XX.XXXX wird in vollem Umfang entsprochen. Aus technischen Gründen geht der Bescheid erst am XX.XX.XXXX zur Post."

Evtl. noch ergänzt um "Sofern keine weiteren Bedenken bestehen, bitte ich von fristwahrenden Einsprüchen abzusehen." Oder ist dieser Satz schon wieder zu vorlaut?

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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RE: Steuerberatergebühren und Pflichten des StB - Meandor - 06.09.2013 05:44

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