Ertragsanteil Mindestzeitrente (verlängerte Leibrente)
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10.09.2013, 17:25
Beitrag: #3
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RE: Ertragsanteil Mindestzeitrente (verlängerte Leibrente)
Ich würde auch neu berechnen und ggf. den geringen Ertragsanteil für die abgekürzte Leibrente für die Restlaufzeit nehmen. Als Begründung fällt mir nur §§ 13, 14 BewG ein.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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